18.05.2015 · Fachbeitrag · Wahllichtbildvorlage
Kein Anwesenheitsrecht des Verteidigers
| Bei polizeilichen Vernehmungen – auch bei Vernehmungen des Beschuldigten – hat der Verteidiger kein Anwesenheitsrecht. Das gilt auch für eine von der Polizei durchgeführte WahllichtbiIdvorlage (LG Düsseldorf 23.7.14, 14 Qs 28/14, Abruf-Nr. 143353 ). |
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