17.05.2017 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Punktereduzierung nach Wiedereinsetzung
| Ein Antrag auf Wiedereinsetzung hemmt weder die Vollstreckung noch die tattagsbezogene Punktestandberechnung. Wird jedoch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, durchbricht dies die Rechtskraft. Dies steht in diesem Moment sowohl einer weiteren Vollstreckung als auch einer Berücksichtigung der mit dem geahndeten Verkehrsverstoß verbundenen Punkte rückwirkend entgegen. Auf den Ausgang des Verfahrens in der Sache kommt es dabei nicht an. Das hat jetzt das OVG Schleswig entschieden (27.1.17, 4 MB 3/17, Abruf-Nr. 192377 ). |
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