17.02.2016 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung
Mehrfamilienhaus mit Sammelbriefkasten
| Wohnt der Betroffene in einem Mehrfamilienhaus mit einem Sammelbriefkasten, und befindet sich neben diesem Sammelbriefkasten ein Papierkorb, sodass die Hausbewohner die Möglichkeit haben, offensichtliche Werbung von Postsendungen zu trennen und diese in den Papiereimer zu entsorgen, wird diese Gestaltung i. d. R. dazu führen, dass dem Betroffenen, wenn ihn eine Benachrichtigung über die Niederlegung einer Zustellung nicht erreicht hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist. So hat das AG Dortmund im Beschluss vom 9.12.15 (732 OWi 441/15 [b], Abruf-Nr. 146236 ) entschieden. |
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