18.08.2015 · Fachbeitrag · Zusatzschild
Kein ordnungswidriges Parken beim Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge“
| Ein Verstoß gegen ein nicht auf gesetzlicher Grundlage beschildertes Parkverbot durch ein erfundenes Zusatzschild „Elektrofahrzeuge“ stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Hierbei handelt es sich nicht um eine Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung i.S.d. § 24 StVG (AG Lüdinghausen 15.6.15, 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15, Abruf-Nr. 145070 ). |
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