17.10.2023 · Nachricht · Zustellung
Ersatzzustellung ist auch bei erkennbarem Schreibfehler wirksam
| Wird bei einer Ersatzzustellung das zuzustellende Schriftstück in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten eingelegt, kommt es für die Wirksamkeit nicht auf einen offensichtlichen Schreibfehler in der Zustelladresse an. Der Beweiswert der über den Zustellvorgang erstellten Urkunde wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass die offensichtliche Unrichtigkeit hätte berichtigt werden können, dies aber unterblieben ist. |
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