· Nachricht · Anwaltsgebühren
Gutachten der RAK Hamm zu 1,8-Gebühr bei Unfallsache mit Schmerzensgeldkomponente
| In einer Unfallsache mit einer Schmerzensgeldkomponente hat die bearbeitende Rechtsanwältin eine 1,8-Gebühr berechnet. Die RAK Hamm kommt in ihrer gutachterlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass das nicht zu beanstanden ist (RAK Hamm, gutachterliche Stellungnahme vom 29.11.24, Abruf-Nr. 247089 , eingesandt von RAin Verena Höfer, Siegen). |
Leserservice | Die VA-Leser werden gebeten, gutachterliche RAK-Stellungnahmen zur oberhalb der Mittelgebühr berechneten Anwaltsgebühr einzusenden, damit für die Leser eine entsprechende Sammlung angelegt werden kann.
Quelle: Ausgabe 04 / 2025 | Seite 58 | ID 50347972