05.06.2024 · Nachricht · Anwaltskostenerstattung
RA vertritt sich in Unfallsache selbst: Gebührenerstattung?
| Eine umstrittene Frage ist, ob der Rechtsanwalt, der selbst einen Verkehrsunfall erlitten hat und sich selbst vertritt, dafür die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren verlangen kann. Das wird teilweise verneint, weil der Anspruch auf Anwaltskostenerstattung die Wissensunterlegenheit des „normalen“ Geschädigten gegenüber den Spezialisten beim Versicherer ausgleichen soll. Von „Waffengleichheit“ und von „Augenhöhe“ ist da die Rede. |
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