19.09.2022 · Nachricht · Ausfallschaden
Kosten für Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung
| Der Geschädigte rechnet die Reparaturkosten fiktiv ab. Zudem verlangt er eine Nutzungsausfallentschädigung auf der Basis eines Lichtbilds des reparierten Fahrzeugs mit Datumsnachweis. Das genügt dem eintrittspflichtigen Versicherer nicht. Er verlangt die Vorlage der Reparaturrechnung. Daraufhin lässt der Geschädigte den Schadengutachter eine gutachterliche Reparaturbestätigung erstellen. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 80 EUR netto an. Der Versicherer verweigert die Erstattung. |
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