Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Ausfallschaden

    Notreparatur reicht für Nachweis des Nutzungswillens

    | Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden nur notdürftig, sodass er es verkehrssicher weiternutzen kann, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die währenddessen entstandenen Mietwagenkosten erstatten, urteilte das LG Köln. |

     

    Der Versicherer war der Meinung: Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden sei der Nutzungswille, der für die Erstattung der Mietwagenkosten erforderlich sei, nur durch eine Ersatzbeschaffung zu erbringen. Das ist absurd. Im Kölner Fall ging es um einen „Heimwerker“. Doch im Alltag kann das Urteil auch relevant sein. Und zwar dann, wenn der Geschädigte ein neues Fahrzeug kauft, das aber eine nennenswerte Lieferzeit hat und er sein altes bis zur Lieferung des neuen notrepariert weiterfährt. Da gibt es keinen Grund, monatelang auf die Erstattung der Mietwagenkosten zu warten (LG Köln 8.10.13, 11 S 43/13, Abruf-Nr. 133310).

     

    Einsender | Rechtsanwalt Frank Ochsendorf, Hamburg)

    Quelle: ID 42419071