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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Nutzungsausfallentschädigung nach oben durch Mietwagenhinweis gedeckelt?

    | Das verunfallte Fahrzeug gehört in eine Gruppe der Nutzungsausfallentschädigung, die einen hohen täglichen Betrag nach sich zieht. Der Versicherer gibt dem Geschädigten in seiner ersten Reaktion einen Hinweis darauf, wo er für 99 EUR einen Mietwagen bekomme. Als dann die Nutzungsausfallentschädigung auf der Basis der gängigen Liste geltend gemacht wird, reduziert die VHV den Betrag auf 98 EUR täglich. |

     

    Zur Begründung erklärt sie: „Im Schreiben vom ... haben wir Ihnen zusammen mit der Reparaturkostenübernahme Informationen über die günstige Möglichkeit einer Mietwagenanmietung bereitgestellt. Mietwagenkosten sowie Nutzungsausfall sind im Rahmen des Ausfallschadens gleichgestellt. Dementsprechend haben wir bei unserer Berechnung des täglichen Nutzungsausfalls den Nettopreis von 98 EUR pro Tag zugrunde gelegt.“

     

    Und so stellt sich die Frage: Hat dieser Ansatz des Versicherers eine Chance oder ist er zum Scheitern verurteilt? Dazu muss beantwortet werden: