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  • · Nachricht · Ausfallschaden

    Über 30.000 EUR Nutzungsausfallschaden: Versicherer muss zahlen

    | Ein Urteil vom LG Osnabrück befasst sich mit einem zögerlich regulierten Schaden und dem immensen Ausfallschaden. Alle typischen Einwendungen von „Kreditaufnahmepflicht“ über „Hätte Vollkasko in Anspruch nehmen müssen“ bis „Hätte Interimsfahrzeug nehmen müssen“ werden vom Gericht sauber abgearbeitet mit der Folge, dass der Versicherer zur Zahlung verurteilt wurde. |

     

    Das hat das LG Osnabrück fast vorbildlich gelöst (5.3.25, 5 0 2598/24, Abruf-Nr. 247059 eingesandt von RA Ulrich Bambor, Dortmund). Neben dem Licht gibt es aber auch etwas Schatten, wenngleich beide Fehler des Gerichts nicht ergebnisrelevant sind.

     

    • Es findet sich darin der Satz: „Vielmehr kann in der Regel verlangt werden, dass ein Geschädigter sich nach einem Schaden, für den ‒ unter Umständen ‒ ein Dritter einstandspflichtig ist, genauso verhält wie dann, wenn von vornherein feststeht, dass er die Kosten zur Schadensbeseitigung selbst zu tragen hat.“