Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 07.09.2022 · Nachricht · Ausfallschaden

    Warten auf Reparaturkostenübernahmebestätigung

    | Darf der Geschädigte auf die Reparaturkostenübernahmebestätigung warten, wenn die Haftung dem Grunde nach geklärt ist? Ja, sagen das AG Plön und in der Berufung das LG Kiel. Jedenfalls bei einer fünfstelligen Schadenssumme ist von einem Geschädigten nicht zu verlangen, dass er insoweit in Vorleistung geht. |