07.09.2022 · Nachricht · Ausfallschaden
Warten auf Reparaturkostenübernahmebestätigung
| Darf der Geschädigte auf die Reparaturkostenübernahmebestätigung warten, wenn die Haftung dem Grunde nach geklärt ist? Ja, sagen das AG Plön und in der Berufung das LG Kiel. Jedenfalls bei einer fünfstelligen Schadenssumme ist von einem Geschädigten nicht zu verlangen, dass er insoweit in Vorleistung geht. |
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