17.12.2024 · Nachricht · Ausfallschaden
Zur Vortragslast zum „Vermietfahrzeug für Selbstzahler“
| In der Klage auf Erstattung der Mietwagenkosten ist nicht ausdrücklich vorgetragen, dass das vermietete Fahrzeug den Eintrag „Vermietfahrzeug für Selbstfahrer“ in den Fahrzeugpapieren trage. Obwohl die Schädigerseite keinen Einwand dahin gehend gebracht hat, reduziert das AG Pforzheim die zu erstattenden Mietwagenkosten um einen deutlichen prozentualen Betrag. Es sei ja nicht vorgetragen, dass das Fahrzeug ein Vermietfahrzeug für Selbstfahrer sei. Das hat das LG Karlsruhe in der Berufung korrigiert. |
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