· Fachbeitrag · Autofinanzierung
EuGH: Der Widerrufsjoker ist weiterhin eine Ausstiegsoption
| Ende des Widerrufsjokers beim finanzierten Autokauf? So die Frage von Prof. Ring in NJW 20, 435. In der Tat schien der Widerrufsjoker angesichts der beiden BGH-Entscheidungen vom 5.11.19 (XI ZR 650/18 ‒ BMW; XI ZR 11/19 ‒ Ford) praktisch tot zu sein. Bis zum 26.3.20. Das an diesem Tag gefällte EuGH-Urteil (C-66/19, Abruf-Nr. 215204 ) reanimiert eine Option, auch aus Autokredit- und Leasingverträgen auszusteigen. |
Relevanz für die Praxis
Das EuGH-Urteil ist von enormer Tragweite. Potenziell sollen rund 20 Mio. Autokredit- und Leasingverträge betroffen sein. Schnellcheck für den Anwalt auf Käufer-/Leasingnehmerseite:
- Ist der Mandant ein Verbraucher?
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