· Fachbeitrag · Autokauf
BGH korrigiert seine Rechtsprechung zur Beweislastumkehr
| In einer mit großer Spannung erwarteten Entscheidung hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Beweislastumkehr korrigieren müssen. |
Sachverhalt
Zur Erinnerung: Mit Urteil vom 4.6.15 (C-497-13, Abruf-Nr. 144656) hat der EuGH einer niederländischen Verbraucherin aus ihrer Beweisnot herausgeholfen. Deren gebraucht gekaufter Pkw war innerhalb der ersten sechs Monate nach Auslieferung während der Fahrt aus ungeklärter Ursache in Brand geraten.
Mit dieser Entscheidung im Rücken hat jetzt ein deutscher Verbraucher vor dem BGH Recht bekommen. Nach knapp fünf Monaten schaltete die Automatik in seinem gebraucht gekauften BMW 525d Touring in der Einstellung „D“ nicht mehr selbstständig in den Leerlauf. Der Motor starb ab. Anfahren oder Rückwärtsfahren bei Steigungen war nicht mehr möglich.
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