22.08.2023 · Nachricht · Autokauf
BGH zu Arglist beim Privat-an-privat-Verkauf
| Erklärt der private Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags wahrheitsgemäß, in seiner Besitzzeit habe das Fahrzeug keinen Unfallschaden erlitten, ohne den Käufer darauf hinzuweisen, dass er das Fahrzeug erst wenige Tage zuvor von einem Händler erworben und lediglich im Rahmen einer Probefahrt genutzt hatte, liegt darin kein arglistiges Verschweigen von Unfallschäden durch Angaben „ins Blaue hinein“. |
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