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  • 17.03.2025 · Nachricht · Autokauf

    Frische Hauptuntersuchung und Arglistvorwurf

    | Unmittelbar vor dem Verkauf bekommt das Gebrauchtfahrzeug eine Hauptuntersuchung ohne Mängel. Zwei Wochen nach dem Verkauf reklamiert die Käuferin verschlissene Radlager. Nach einigem Hin und Her erklärt sie die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung. Wenn die Radlager so kurz nach dem Verkauf gewechselt werden müssten, hätte der Verkäufer das beim Verkauf schon gewusst und arglistig verschwiegen. Hilfsweise erklärte die Käuferin den Rücktritt. |