· Fachbeitrag · Autokauf
„Mangelbeseitigung“ durch einen Reset bei immer gleichem Symptom und unklarer Ursache
| Elektronisch basierte Probleme sind bei modernen Fahrzeugen die häufigste Fehlerquelle. „Versuch und Irrtum“ beherrscht da oftmals die Mangelbeseitigung. Aus Sicht des Käufers sind die Symptome oft identisch, mögen sie auch verschiedene Ursachen haben. In dieser Gemengelage gibt eine aktuelle BGH-Entscheidung Orientierung (6.9.22, VIII ZR 352/21, Abruf-Nr. 231721 ). |
1. Immer wieder die „Werkstatt aufsuchen“-Anzeige
Gebraucht gekauft fällt das Fahrzeug durch wiederkehrende Fehlermeldungen an der adaptiven Luftfederung zur stufenlosen Anpassung der Dämpferhärte und zur Justierung der Bodenfreiheit des Fahrzeugs auf. Mal fordern Anzeigen im Armaturenbrett zum Werkstattbesuch auf, mal hat die Luftfederung das Fahrzeug unplanmäßig so weit abgesenkt, dass es gar nicht mehr bewegt werden kann. Mal findet diese Absenkung nur an der Hinterachse statt.
Bei dem ersten Besuch in einer für den Verkäufer agierenden und von ihm ausgesuchten Werkstatt wurde eine Fehleranalyse durchgeführt und ein Relais ausgetauscht, was nur für wenige Tage Abhilfe brachte. Also ließ der Kläger das Fahrzeug erneut wegen Problemen mit dem Luftfahrwerk in die Werkstatt verbringen. Es hatte sich abgesenkt und war nicht mehr fahrbereit.
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