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Umweltprämie des Herstellers: In welchem Zustand muss das Altfahrzeug abgegeben werden?
| Ein Fahrzeughersteller lobt eine nicht staatliche „Umweltprämie“ aus, wenn im Gegenzug zum Kauf eines Neufahrzeugs ein dem Käufer gehörendes Altfahrzeug zur Entsorgung abgeliefert wird. In den Bedingungen ist geregelt, dass das Altfahrzeug ein „noch rollfähiges Kraftfahrzeug“ sein muss. Ein Motorschaden, der ja durchaus der Anlass für die Kaufentscheidung sein könnte, ist also kein Hindernis. |
Der Käufer des Neufahrzeugs bringt allerdings nur eine weitestgehend ausgeschlachtete Karosserie mit Türen. An diesem Torso waren Schwerlastrollen montiert. So nicht, entschied das OLG Nürnberg (29.7.21, 13 U 236/21, Abruf-Nr. 226081).
MERKE | Insbesondere das Motiv des Käufers, den Motor für ein anderes Fahrzeug weiterzuverwenden, widerspricht erkennbar dem Sinn einer solchen Umweltprämie. |