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  • 19.08.2021 · Fachbeitrag · Autokauf

    Verschweigen der Reimporteigenschaft: keine arglistige Täuschung

    | Der unterlassene Hinweis des Verkäufers auf die Reimporteigenschaft des Kfz ist nicht mehr als arglistige Täuschung des Käufers anzusehen. Eine Ausnahme gilt aber, wenn der Käufer ausdrücklich danach gefragt. |