· Fachbeitrag · Autokauf
Wer die Wahl hat, hat die Qual ‒ so wählen Sie als Käufer-Anwalt das richtige Gewährleistungsrecht
von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen
| Die Rücktrittsfalle ist zwar durch § 325 BGB beseitigt. Doch einfacher und transparenter ist das modernisierte Kaufrecht entgegen allen Verheißungen nicht geworden. Nicht zuletzt die BGH-Entscheidung vom 9.5.18 (VIII ZR 26/17, VA 18, 100 ) führt erneut eindringlich vor Augen, wie dicht das Gedränge der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte ist und wie schnell man sich als Anwalt folgenschwer verwählen kann. Damit Sie als Käufer-Anwalt zielführend durch das Dickicht navigieren, gibt VA einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung. |
Der Käufer kann zwischen beiden Varianten frei wählen. Geringfügigkeit des Mangels ist selbst bei der Ersatzlieferung kein Ausschlussgrund. Ob der Käufer die eine oder die andere Variante oder mit einem Reparaturanspruch aus einer Garantie eine dritte Möglichkeit gewählt hat, ist oft strittig, zumal im Bereich B2C. Zu den (geringen) inhaltlichen Anforderungen an ein Nachbesserungsverlangen BGH DAR 18, 78. Händlern ist daran gelegen, die Kunden von der Ersatzlieferung wegzusteuern hin zur Nachbesserung oder zur Abwicklung auf Garantiebasis, ggf. mit Selbstbeteiligung des Käufers. Instruktiv OLG Hamm 21.7.16, 28 U 175/15, Abruf-Nr. 188824, LG Heidelberg 20.12.17, 1 S 28/17, Abruf-Nr. 198678.
Mit Zugang seiner Erklärung beim Verkäufer ist der Käufer jedenfalls in drei Fällen an seine Wahl gebunden:
Darüber hinaus gibt es weitere Fallgestaltungen mit Käuferbindung, vgl. OLG Celle NJW 13, 2203; OLG Celle NJW-RR 07, 353; OLG Saarbrücken NJW 09, 369; LG Hagen DAR 12, 23; OLG Nürnberg 20.2.17, 14 U 199/16, Abruf-Nr. 192258. |
Übersicht 2 / Der geltend gemachte Nacherfüllungsanspruch wird korrekt erfüllt |
Folgen und Optionen: Der geltend gemachte Anspruch auf Nacherfüllung erlischt (§ 362 Abs. 1 BGB). Erfüllungswirkung tritt nicht ein, wenn der Käufer im Zeitpunkt der Leistungshandlung des Verkäufers in zulässiger Weise von der ursprünglich verlangten Variante auf die Alternative gewechselt war (OLG Nürnberg 20.2.17, 14 U 199/16, Abruf-Nr. 192258). Das Festhalten an der Zweitwahl kann jedoch u. U. treuwidrig sein (vgl. OLG Nürnberg, a. a. O.). Mit Eintritt der Erfüllungswirkung entfallen die sonstigen Gewährleistungsrechte in Bezug auf den gerügten und beseitigten Mangel. Unberührt bleiben: |
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