12.01.2022 · Fachbeitrag · Autokauf
Zwölf Monate Standzeit: Nicht tagesgenau zu betrachten?
| Der vom BGH vorgegebene 12-Monats-Zeitraum zwischen Produktion und Verkauf eines Fahrzeugs, nach dessen Verstreichen das Fahrzeug die Eigenschaft „fabrikneu“ verliert, sei nicht tagesgenau zu verstehen. Ist er zum Verkaufszeitpunkt um zwei Tage überschritten, schade das nicht, entschied das OLG Frankfurt a. M. – anders als das LG Gießen als Vorinstanz. |
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