17.04.2024 · Nachricht · Beweisrecht
Verzicht auf Gutachten wegen richtereigenen Fachwissens
| Soll der Tatrichter eine Frage beurteilen, die Fachwissen voraussetzt, darf er auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur ver-zichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde ausweisen kann. Will er bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen, muss er zudem den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig