· Nachricht · Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
| Tempora mutantur, und nun werden Sie in VA Verkehrsrecht aktuell im zivilrechtlichen Teil vieles lesen können, was aus meiner Feder stammt. Eine große Zahl an von Ihnen eingesandten Urteile ( va@iww.de ) macht es möglich, dass VA mehr kann, als nur die obergerichtlichen Urteile auszuwerten. Doch auch Letzteres wird nicht zu kurz kommen. |
Ein hoffentlich guter Mix aus Entscheidungen zum Autokaufrecht (zunehmend wichtig, wenn in 2022 die ersten Urteile zum neuen Recht kommen!), prozessualen Entscheidungen, Gebührenentscheidungen im verkehrsrechtlichen Kontext und auch Tendenzen und Entscheidungen aus dem Schaden- und Kaskorecht ist das Ziel.
Ich freue mich sehr auf diese Arbeit mit und an VA, die nicht monothematisch daherkommen, sondern ein breites Spektrum des Verkehrsrechts abdecken soll.
Dazu trägt ganz entscheidend auch „die zweite Hälfte“ der VA bei, in der weiterhin das Ordnungswidrigkeiten- und das Verkehrsstrafrecht von RA und RiOLG a. D. Detlef Burhoff und RA Leif Hermann Kroll beleuchtet wird.
Anregungen, Hinweise und Kritik aus der Leserschaft sind uns sehr willkommen.
Also dann, auf geht’s,
mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Joachim Otting