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  • · Fachbeitrag · Editorial VA 10/2022

    Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

    | gibt es eigentlich nur Versicherungsbetrug oder gibt es auch Versicherungsbetrug? Soll heißen: Sind Versicherer immer nur Opfer oder vermehrt auch Täter? |

     

    Eine Kollegin berichtet: Bei einer fiktiven Abrechnung verweist der Versicherer auf eine andere Werkstatt, aber der Prüfbericht enthält Stundenverrechnungssätze, die nicht zu der benannten Werkstatt passen. Der Referenzbetrieb hat der Kollegin auf Befragen die tatsächlich geltenden aktuellen Stundenverrechnungssätze genannt, die weit über den vom inzwischen beklagten Versicherer angegebenen Stundenverrechnungssätzen lagen. Der Preisaushang wurde ihr als Foto übermittelt.

     

    Die Kollegin führt schriftsätzlich detailliert auf, an welchem Tag mit welcher Mitarbeiterin des Referenzbetriebes seitens ihres Büros hinsichtlich der Stundenverrechnungssätze telefoniert wurde. Die genannten Stundenverrechnungssätze wurden explizit in dem Schriftsatz dargelegt, ohne zunächst das Lichtbild des Aushangs als Anlage beizufügen. Es folgte mit branchenüblicher Chuzpe ein Schriftsatz der Beklagten, es habe sich herausgestellt, dass die genannten Preise nicht aktuell seien, was man zu entschuldigen bitte. Es wurde dann wiederum ein Prüfbericht beigefügt, der Stundenverrechnungssätze enthielt, die nur geringfügig über den zunächst genannten und damit immer noch unter den tatsächlich berechneten liegen.