· Fachbeitrag · Fernabsatz/AGV/Widerrufsrecht
BGH: Versehentlich erteilte Widerrufsbelehrung lässt kein Widerrufsrecht entstehen
| Eine versehentlich erteilte Widerrufsbelehrung lässt im Regelfall kein Widerrufsrecht entstehen. Wenn man das Widerrufsrecht im Einzelfall ausnahmsweise doch bejaht, gelten jedenfalls nicht die strengen Formvorschriften. |
1. Zu viel des Guten im Eifer des Gefechts
Das kommt bei Anwälten in eigener Sache vor, aber auch im Geschäftsverkehr der Mandanten: Wer auf „Widerrufsbelehrung nicht vergessen“ getrimmt ist, versendet die Widerrufsbelehrung im Fernabsatz im Eifer des Gefechts an einen Mandanten oder Kunden, dem als Nicht-Verbraucher kraft Gesetzes gar kein Widerrufsrecht zusteht.
Der möchte nun widerrufen und stellt sich auf den Standpunkt, ihm sei per Formular gesagt worden: „Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.“ Also sei ihm ein solches Recht über die gesetzliche Verpflichtung hinaus eingeräumt worden.
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