· Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung
So wehren Sie sich gegen eine unzumutbare Verweisung an eine andere Werkstatt
| Keine fiktive Abrechnung ohne den Versuch des Versicherers, den Geschädigten auf eine günstigere Werkstatt zu verweisen, wenn das beschädigte Fahrzeug älter als drei Jahre und nicht scheckheftgepflegt ist. Cum granum salis lässt sich so die Regulierungspraxis zusammenfassen. |
Manche Anwälte und manche Gerichte machen es sich zu leicht, wenn sie im Hinblick auf die Zumutbarkeit der Entfernung („…mühelos und ohne Weiteres zugänglich…“, BGH 20.10.09, VI ZR 53/09, dort Leitsatz b)) nur mit Kilometerzahlen argumentieren. Eine Durchsicht der Rechtsprechung zeigt, dass eine differenziertere Herangehensweise richtig ist. Es kommt auf den Einzelfall an.
1. Wo liegen Markenwerkstatt und Verweisungswerkstatt?
Als erstes ist in den Blick zu nehmen, wie weit der Weg zur Markenwerkstatt wäre. Ist die „um die Ecke“, sind die 25 km zur Verweiswerkstatt eher unzumutbar, als wenn auch zur Markenwerkstatt z. B. 18 km zu überwinden wären.
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