18.05.2015 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenkauf
BGH kippt Verjährungsregelung in ZDK-AGB
| Eine formularmäßige Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) auf ein Jahr in Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), wenn aus Sicht des Verbrauchers unklar ist, ob er Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht des Verkäufers zur Nacherfüllung (439 Abs. 1 BGB) bereits nach einem Jahr oder erst nach Ablauf der gesetzlichen Zweijahresfrist nicht mehr geltend machen kann (BGH 29.4.15, VIII ZR 104/14, Abruf-Nr. 144479 ; Leitsatz der Red.) |
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