20.10.2022 · Nachricht · Gebührenrecht
Vorgerichtliche Akteneinsichtskosten
| Die Kosten für die Akteneinsicht sind gemäß § 249 Abs. 1 BGB zu erstatten. Diese gehören zu den erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere zu den Rechtsanwaltskosten. |
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