17.11.2022 · Nachricht · Gebührenrecht
Vortrag für eine 1,5-Gebühr und dann noch 20 % Toleranz
| Die Regulierung eines Motorradunfalls bei zunächst streitiger Haftung mit einem erhöhten Aufwand wegen der Körperverletzung (Anforderung von Arztberichten, Bezifferung des Schmerzensgelds und des Haushaltsführungsschaden) rechtfertigt eine 1,5-Gebühr. Eine berechnete 1,8-Gebühr liegt noch in der zulässigen Toleranzbreite von 20 Prozent und ist daher zu erstatten (AG Siegen 12.10.22, 14 C 1604/21, Abruf-Nr. 232236 , eingesandt von RAin Verena Höfer, Siegen). |
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