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  • 15.09.2021 · Nachricht · Gerichtsstand

    Schadenersatz aus Betrug bei grenzüberschreitendem Autokauf

    | Macht ein in Deutschland ansässiger Kläger geltend, er habe aufgrund vorsätzlich falscher Angaben des in Bulgarien ansässigen Beklagten über den Zustand einer Sache in einer auf einer Internetplattform eingestellten Verkaufsanzeige einen Kaufvertrag abgeschlossen und den vereinbarten Kaufpreis an den Beklagten überwiesen und stützt der Kläger den Schadenersatzanspruch ausschließlich auf § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 Abs. 1 StGB, ist für diese Klage der unionsrechtliche Gerichtsstand der unerlaubten Handlung eröffnet. |