17.01.2024 · Nachricht · Gesamtschuldner-Innenausgleich
„Gezogenes Fahrzeug“ kann auch geschoben sein
| Beim Unfall eines Gespanns aus Zugfahrzeug und Anhänger oder Auflieger kommt es für den Gesamtschuldner-Innenausgleich auf die Regelung des § 19 Abs. 4 StVG an. Darin ist vom „ziehenden Fahrzeug“ und vom „gezogenen Fahrzeug“ die Rede, wobei Letzteres offensichtlich den Anhänger oder Auflieger meint. |
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