17.01.2024 · Nachricht · Gesamtschuldner-Innenausgleich
„Gezogenes Fahrzeug“ kann auch geschoben sein
| Beim Unfall eines Gespanns aus Zugfahrzeug und Anhänger oder Auflieger kommt es für den Gesamtschuldner-Innenausgleich auf die Regelung des § 19 Abs. 4 StVG an. Darin ist vom „ziehenden Fahrzeug“ und vom „gezogenen Fahrzeug“ die Rede, wobei Letzteres offensichtlich den Anhänger oder Auflieger meint. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat