17.03.2023 · Nachricht · Haftung
Formuliertes Anerkenntnis versus Vorbehaltsbaustein
| „Nach den uns vorliegenden Informationen erkennen wir die Haftung dem Grunde nach an.“ ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Versicherers, das auch den Halter und Fahrer des versicherten Fahrzeugs bindet. So entschied das LG Freiburg unter Bezugnahme auf Entscheidungen des OLG Karlsruhe und des BGH. |
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