18.04.2023 · Nachricht · Haftungsrecht
Betriebsgefahr eines abgestellten Anhängers
| Wird ein im Verkehrsraum abgestellter Anhänger infolge eines Anstoßes durch ein Drittfahrzeug in Bewegung versetzt und richtet er im Rollvorgang Sachschaden an, verwirklicht sich eine typische Gefahrenquelle des Straßenverkehrs, die bei wertender Betrachtung vom Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG a. F. bzw. § 19 Abs. 1 S. 1 StVG n. F. erfasst wird. In diesem Fall ist die Schädigung eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will. |
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