17.01.2023 · Nachricht · Haftungsrecht
Feststellungsantrag für Rückstufungsschaden
| Nimmt der Geschädigte zunächst seinen Vollkaskoversicherer in Anspruch und setzt er dann die ihm verbliebenen Schadenanteile gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer durch, ist ein Feststellungsantrag im Hinblick auf den Rückstufungsschaden auch insoweit zulässig, wie der Schaden bereits bezifferbar wäre. Denn der Rückstufungsschaden ist insgesamt noch in der Entwicklung (AG Bielefeld 6.12.22, 417 C 130/22, Abruf-Nr. 232985 , eingesandt von RA Frank Rupprecht, Bielefeld). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat