16.06.2023 · Nachricht · Haftungsrecht
Gesamtschuldnerinnenausgleich bei Leasing und § 17 StVG?
| Der nichthaltende Eigentümer (Leasinggesellschaft) muss sich nach der Konzeption des § 17 StVG die von seinem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr nicht anrechnen lassen. Bei nicht aufklärbarem Unfallhergang erhält der Leasingnehmer vom Unfallgegner also vollen Schadenersatz. Der angestrebte Gesamtschuldnerinnenausgleich des gegnerischen Versicherers gegen den Fahrer und den Halter des Leasingfahrzeugs ist nun beim BGH gescheitert. |
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