· Nachricht · Haftungsrecht
Haftung bei Unfall auf einem Firmengelände
| Der eine Kieslaster-Sattelzug verlässt die Fahrgasse im Kieswerk nach links, um sogleich einen Rechtsbogen zu fahren. So kann er besser rückwärts an die Ladestelle fahren. Der Rechtsbogen führt ihn in die Fahrgasse zurück, auf der er mit einem zuvor hinter ihm fahrenden anderen Kieslaster kollidiert. Die Fahrzeuge gehören nicht dem Kieswerk, sondern unterschiedlichen Transporteuren. Es entbrennt ein Streit um die Haftung. |
Auf diesem Privatgelände gilt die Sicherheits- und Verhaltensunterweisung „Kieslinienfahrer“, die ein Überholen nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Ankündigung durch Funk gestattet. Darüber hinaus wird dort an ein gesetzeskonformes und vernünftiges Fahren appelliert. Das LG Hechingen (10.7.24, 1 O 59/22, Abruf-Nr. 244209, eingesandt von RA Jochen Link, Villingen/Schwenningen) kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Die Verhaltensunterweisung gilt auch, wenn der Unfallbeteiligte sie nicht zur Kenntnis genommen hat, aber zur Kenntnis nehmen konnte.
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