· Nachricht · Haftungsrecht
Mieter haftet nur unter diesen Voraussetzungen für einen beschädigten Mietwagen
| Für die Beschädigung eines Mietfahrzeugs kann der Vermieter vom Mieter nur dann Ersatz verlangen, wenn er nachweist, dass der Schaden bei Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vorhanden war und aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt. Es gibt keine Beweiserleichterungen für den Vermieter (so schon BGH 3.11.04, VIII ZR 28/04 ). |
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Landgericht Lübeck (6.3.24, 6 O 82/23). In dem Fall war der Autovermieter mit seiner Behauptung beweisfällig geblieben, der Schaden habe bei Übergabe noch nicht vorgelegen. Die Aussagen seines Zeugen waren unergiebig. Dieser hat ausgesagt, er könne sich an den Tag der Übergabe nicht erinnern. Er sei normalerweise nicht im operativen Bereich tätig, dass er Mietverträge erstelle oder die Übergabe mache. Ob er das an dem konkreten Tag gemacht habe, daran erinnere er sich nicht. Auf den Vorhalt von Lichtbildaufnahmen des Schadens erklärte der Zeuge, lediglich erkennen zu können, dass diese auf dem Firmenparkplatz gemacht worden seien.