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  • 17.03.2023 · Nachricht · Haftungsrecht

    Parkplatzschranke auf dem Dach

    | Schlägt der Schrankenbaum einer Parkplatzabsperrungsanlage auf das Dach eines ausfahrenden Fahrzeugs und steht fest, dass kein Fahrfehler zum Beispiel durch zeitaufwendiges Rangieren vorliegt, liegt die Schadenursache in der Sphäre des Parkplatzbetreibers. |