19.09.2022 · Nachricht · Haftungsrecht
Privat abgeschleppt und abgerissen
| Ein privater Abschleppvorgang aus Hilfsbereitschaft. Die Abschleppöse beim gezogenen Fahrzeug reißt ab. Infolge der Spannung schleudert das Seil nach vorn und beschädigt das ziehende Fahrzeug. Im Rechtsstreit lässt sich auch sachverständig nicht mehr aufklären, warum die Abschleppverbindung gerissen ist. Ein Fehler des einen oder des anderen Fahrers ist vor dem AG Regensburg weder vorgetragen noch nachgewiesen. |
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