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  • 20.01.2025 · Nachricht · Haftungsrecht

    Trotz Sondersignal muss langsam in die Kreuzung gefahren werden

    | Auch wenn der Fahrer des nicht vorfahrtsberechtigten Einsatzfahrzeugs Sondersignale nutzt, muss er sich in einen Kreuzungsbereich langsam hineintasten. Er muss sorgfältig beobachten, ob sein Sondersignal von allen anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und beachtet wird. Bei einer Kollisionsgeschwindigkeit des Einsatzfahrzeugs von 25 bis 32 km/h beim Zusammenstoß mit dem Querverkehr ist es ausgeschlossen, dass dieser Pflicht genüge getan wurde, entschied das LG Köln. |