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  • 18.09.2024 · Nachricht · Haftungsrecht

    Überholen auf schmaler Straße und Seitenabstand

    | Der überholte Bus hat eine Breite von 250 cm zzgl. ca. 20 cm für den linken Spiegel, der überholende Sprinter hat eine Breite von 200 cm plus ca. 20 cm für den rechten Spiegel. Die Straße ist 650 cm breit. Nicht aufgeklärt werden kann, wer sich aus seiner Spur herausbewegt hat. Das OLG Dresden spricht dem überholenden Sprinter die volle Haftung für die seitliche Kollision zu. Die Straße war zu schmal, um zu überholen. Realistisch hält jedes Fahrzeug 30 cm Abstand zum jeweiligen Bordstein. Addiert man diese 60 cm Abstand zum Fahrbahnrand hinzu, bleiben ca. 90 cm Spielraum. |