· Nachricht · Haftungsrecht
Verkehrssicherungspflicht bei höhenbeweglichem Poller
| Ein Poller, der von einem Durchfahrtberechtigten ferngesteuert abgesenkt werden kann, muss mit mehreren Sicherungseinrichtungen versehen sein. Diese müssen verhindern, dass der Poller automatisch hochfährt, während ein ‒ auch unberechtigtes ‒ weiteres Fahrzeug darüberfährt. |
Eine reine Induktionsschleifensteuerung genügt nicht. Es muss mittels Schildern gewarnt und/oder mittels einer Ampel die Durchfahrt geregelt sein. Eine rein akustische Warnung genügt nicht, weil derjenige, der den Poller in seiner Überfahrtstellung im Boden gar nicht erkannt hat, diese Warnung nicht in Zusammenhang mit dem Poller bringt (OLG Stuttgart 24.8.22, 4 U 13/22, Abruf-Nr. 231612 in Verbindung mit LG Rottweil 3.12.21, 3 O 121/18, Abruf-Nr. 231613, eingesandt von RAin Marie-Theres Schilling, Tuttlingen).