17.03.2023 · Nachricht · Haftungsrecht
Wenn der Versicherer einen gestellten Unfall wähnt
| Unfall am abgelegenen Ort, mit Zeugen ist nicht zu rechnen, die Beteiligten kennen sich. Sie holen dennoch die Polizei, damit das schön „amtlich“ aussieht. Das Schädigerfahrzeug ist groß und schwer, damit es auch bei niedriger Geschwindigkeit ordentlich viel Schaden anrichtet bei geringem eigenen Verletzungsrisiko. Das sind Klassiker aus dem Beweisanzeichen-Katalog für den Unfall mit Einwilligung des Geschädigten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig