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  • 16.01.2017 · Fachbeitrag · Kaskoversicherung

    Brutto-Wiederbeschaffungswert auch ohne Umsatzsteuernachweis

    | Hat der Versicherungsnehmer (VN) in der Kfz-Kaskoversicherung bei einem Totalschaden für die Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs tatsächlich mindestens Kosten in Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswerts aufgewendet, kann er gemäß A.2.6.1 AKB 2013 deren Erstattung bis zur Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswerts verlangen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und ggf. in welcher Höhe der aufgewendete Betrag Umsatzsteuer enthält, entschied das OLG Celle. |