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  • 17.05.2023 · Nachricht · Kaskoversicherung

    Neuwertentschädigung und ortsübliche Nachlässe

    | Sind die Voraussetzungen für eine Neuwertentschädigung in der Kaskoversicherung erfüllt und lautet die Klausel zum Neupreis „Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss ... Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadensereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.“, dann kommt es wegen der Eindeutigkeit des Wortlautes nicht darauf an, ob der VN tatsächlich einen Nachlass erhalten hat. |