15.04.2021 · Fachbeitrag · Kaufrecht
„Fiktive“ Mängelbeseitigungskosten gibt es im Kaufrecht weiterhin
| Ohne den Großen Senat des BGH anzurufen hat der für den Immobilienkauf zuständige V. Zivilsenat nunmehr entschieden, dass der Anspruch auf den kleinen Schadenersatz wegen eines Mangels weiterhin anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten berechnet werden kann. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig