03.09.2018 · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Erstes Urteil zum AKB-Sachverständigenverfahren und dem neuen § 309 Nr. 14 BGB
| Mit Spannung wurde erwartet, wie sich die Rechtsprechung zum neuen § 309 Nr. 14 BGB positioniert, wenn ohne vorheriges Sachverständigenverfahren geklagt wird oder ein bereits durchgeführtes Verfahren von Klägerseite für unverbindlich erklärt wird. Letzteres war der Fall, nachdem der Kläger nach dem Diebstahl seines Audi A7 mit dem vom Obmann ermittelten Wiederbeschaffungswert nicht einverstanden war. |
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