17.11.2021 · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Ist Sachverhalt nicht aufklärbar, kann Unfall trotzdem erwiesen sein
| In der Kaskoversicherung ist der Versicherungsfall „Unfall“ erwiesen, wenn feststeht, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall im versicherten Zeitraum beruhen können. Dies gilt auch, wenn der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden kann und der Unfallhergang so, wie er vom VN geschildert wurde, zumindest im Detail nicht stattgefunden haben kann. |
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