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  • · Fachbeitrag · Kfz-Leasing

    Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen wirksam

    • 1. Eine Formularklausel, wonach beim Privatleasing mit Restwertabrechnung der Leasingnehmer dem Leasinggeber für den Fall eines Verwertungserlöses unterhalb des kalkulierten Restwerts den Ausgleich des Differenzbetrags (einschl. USt.) garantiert, ist rechtswirksam.
    • 2. Als Teil des Entgelts für die Gebrauchsüberlassung unterliegt die Ausgleichszahlung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 S. 2 UStG der Umsatzsteuerpflicht.

    (BGH 28.5.14, VIII ZR 179/13, Abruf-Nr. 141741, und BGH 28.5.14, VIII ZR 141/13, Abruf-Nr. 141742)

     

    Praxishinweis

    Den beiden BGH-Entscheidungen liegen in der Umsatzsteuerfrage abweichende Urteile des OLG Düsseldorf und des OLG Saarbrücken zugrunde. Der BGH ist dem OLG Saarbrücken gefolgt, das sich für eine Umsatzsteuerpflichtigkeit ausgesprochen hat (ebenso OLG Hamm NJW-RR 14, 54). Inzidenter prüft der BGH die Wirksamkeit der Restwertgarantieklausel (von VW-Leasing). Er hält sie weder für überraschend noch für intransparent. Einer Inhaltskontrolle nach § 307 ff. BGB unterliegt die Klausel seiner Ansicht nach nicht. Argument: Entgeltvereinbarung und damit Hauptleistungspflicht.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 113 | ID 42734605